Ein sicherer Platz im Auto

Ob mal eben schnell zum Einkaufen oder zum Fußballtraining: Wenn Kinder im Auto mitfahren, müssen Erwachsene darauf achten, dass sie sicher sitzen. Bis wann der Nachwuchs einen Kindersitz braucht und worauf beim Kauf zu achten ist, hat ENGELBERT zusammengetragen.

Dass der Säugling nicht einfach so im Auto mitfahren kann, dürfte wohl jedem Autofahrer einleuchten. Doch auch
Kinder benötigen einen speziellen Sitz, wenn sie unter zwölf Jahre alt und kleiner als 1,50 Meter sind.
Die Anforderungen an den Sitz unterscheiden sich je nach Alter: Unter Zwölfjährige, die noch nicht die besagte Körpergröße erreicht haben, können sich bei alleiniger Sicherung mit nur einem Dreipunkt-Sicherheitsgurt schwere Verletzungen im Bauchbereich zuziehen. Deshalb sollten Erwachsene Kindersitze oder notfalls Sitzerhöher ohne Rückenstütze im Fahrzeug mitführen, falls mal ein Kind spontan mitfährt.
Übrigens: Kommt es zum Unfall oder fällt ein nicht genügend gesichertes Kind bei der Fahrzeugkontrolle auf,
ist immer der Fahrer der Haftende.

Der Tragebügel dient bei vielen Babyschalen während der Fahrt auch als Überrollbügel. ©Getty Images/Ekaterina Pokrovsky

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) empfiehlt für ältere Kinder eine Sitzerhöhung mit Rückenteil. Auch wenn diese auf 36 Kilogramm beschränkt sind, müssen schwere Kinder das System ebenfalls verwenden, wenn für sie die Kindersitzpflicht besteht. Beim Kauf ist darauf zu achten, dass der Sitz mit einem der drei gültigen Siegel ausgewiesen ist: UN ECE Reg. 129, UN ECE Reg. 44/04 oder UN ECE Reg. 44/03.
Bevor es nach dem Kindersitzkauf auf große Fahrt geht, sollte zudem die Gebrauchsanleitung studiert werden, damit es nicht zu Anwendungsfehlern kommt.

Wer ein Baby im Auto befördern möchte, braucht für die Anfangszeit eine Babyschale oder -wanne, in welcher der Nachwuchs entgegen der Fahrtrichtung liegt. Die gesetzliche Vorschrift besagt, dass Kinder unter neun Kilogramm (in nach UN Reg. 44 zugelassenen Produkten) beziehungsweise unter 15 Monaten (in nach UN Reg. 129 zugelassenen Produkten) nicht in Fahrtrichtung gesichert werden dürfen. Der ADAC weist ausdrücklich darauf hin, dass der Front-Airbag deaktiviert sein muss, wenn das Baby in einer Babyschale auf dem Beifahrersitz transportiert wird. Gleiches gilt auch für einen Reboarder – ein rückwärtsgerichtet im Auto positionierter Kindersitz – der vorne verwendet wird.

ADAC-Tests
Einen Überblick über aktuelle Tests, Erkenntnisse rund um die sichere Mitnahme von Kindern im Auto sowie über
die verschiedenen Prüfsiegel gibt es im Internet. Auf der Seite des ADAC finden sich auch alle seit 2015 getesteten
Kindersitze in einer Übersicht:
www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/ausstattung-technik-zubehoer/kindersitze

Grundsätzlich empfiehlt der ADAC, dass Kinder bis mindestens zwei Jahren entgegen der Fahrtrichtung mitfahren.
Ein guter Kindersitz ist nicht billig, weshalb sich viele für eine gebrauchte Alternative entscheiden. Aber Achtung: Auch Autositze haben so etwas wie ein Ablaufdatum. Der ADAC rät, einen gebrauchten Kindersitz nur aus zuverlässiger Quelle anzunehmen – also bestenfalls Ware von Freunden und Verwandten dem günstigen Angebot im Internet
vorziehen. Außerdem sollte man sich über Alter und Vorgeschichte des Sitzes im Klaren sein. Darüber hinaus muss, wie auch beim Neukauf, das Prüfsiegel gecheckt werden. Beginnt eine Prüfnummer mit „01“ oder „02“, darf der Sitz nicht mehr verwendet werden.

Sarah Hegemann – ENGELBERT Redaktion